KAIROS.

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KAIROS Digital

Stand: 18. September 2026

KAIROS Digital – Inhaber: Tristan Grund, Mühlendorf 16, 58809 Neuenrade, Deutschland
USt-IdNr. DE459879201 · info@kairos-digital.de

(nachfolgend „KAIROS", „wir" oder „uns")

Teil A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, ausschließlich Unternehmer

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von KAIROS gegenüber ihren Kunden, insbesondere für die Erstellung von Websites, Hosting und Betreuung, Suchmaschinen- und KI-Auffindbarkeit (SEO/GEO), Recruiting-Lösungen, KI-Assistenten, Automatisierungen, Werbeanzeigen, Beratung und Schulungen.

(2) Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, also mit natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Existenzgründer, die den Vertrag zur Aufnahme ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit schließen, gelten als Unternehmer. Mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir keine Verträge.

(3) Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt. Wir sind berechtigt, hierfür geeignete Nachweise (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, USt-IdNr.) zu verlangen.

(4) Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Sie gilt auch für künftige Leistungen an denselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsbestandteile, Rangfolge

(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf unserer Website, in Präsentationen, Werbeanzeigen, sozialen Netzwerken oder Gesprächen ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des individuellen Vertrags bzw. Angebots durch beide Parteien zustande; die elektronische Signatur (z. B. über einen Signaturdienst) genügt. Unterzeichnet der Kunde zuerst, gibt er damit ein Angebot ab, das wir durch Gegenzeichnung oder durch Beginn der Leistungserbringung annehmen. Verträge können auch in Textform (z. B. per E-Mail) geschlossen werden.

(3) Vertragsbestandteile sind, in dieser Rangfolge:

  1. der individuelle Vertrag bzw. das angenommene Angebot einschließlich seiner Anlagen,
  2. der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – in datenschutzrechtlichen Fragen geht er allen übrigen Bestimmungen vor,
  3. Teil B dieser AGB (Besondere Bestimmungen je Leistungsbereich),
  4. Teil A dieser AGB,
  5. die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Im Gespräch erörterte Zusatzleistungen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie in den Vertrag aufgenommen oder in Textform bestätigt wurden.

§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, kein geschuldeter Erfolg

(1) Art und Umfang unserer Leistungen ergeben sich abschließend aus dem individuellen Vertrag und der dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung.

(2) Die Erstellung von Websites, Landingpages, Karriereseiten, Automatisierungen und vergleichbaren abgrenzbaren Ergebnissen erbringen wir als Werkleistung. Hosting, Wartung, Betreuung, Pflege, Beratung, Redaktion, SEO/GEO-Optimierung, Anzeigenbetreuung und Schulungen erbringen wir als Dienstleistung.

(3) Wir schulden die sorgfältige, fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Wir schulden insbesondere keine bestimmte Anzahl an Anfragen, Aufträgen, Bewerbungen oder Einstellungen, keinen bestimmten Umsatz, keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen und keine Nennung durch KI-Antwortsysteme. Prognosen und Erfahrungswerte, die wir im Vertrieb oder in Berichten nennen, sind unverbindliche Einschätzungen.

(4) Soweit der Vertrag Gestaltungs- oder Umsetzungsspielräume lässt, bestimmen wir die konkrete Ausgestaltung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden.

(5) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, teilen wir ihm Mehraufwand und Auswirkungen auf Termine vorab mit. Änderungen werden erst nach Zustimmung des Kunden in Textform umgesetzt und nach unserer jeweils gültigen Preisliste bzw. nach Aufwand (79,00 € netto je angefangener Stunde) vergütet.

§ 4 Einsatz von Dritten und von KI-Systemen

(1) Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und sonstige Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Wir bleiben gegenüber dem Kunden für deren Leistung verantwortlich.

(2) Wir setzen zur Leistungserbringung technische Dienste Dritter ein (z. B. Hosting-, Automatisierungs-, E-Mail- und Zahlungsdienste). Soweit dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, sind diese Dienste im AVV als Unterauftragsverarbeiter aufgeführt.

(3) Wir setzen Systeme künstlicher Intelligenz ein, insbesondere Sprachmodelle (z. B. Claude der Anthropic sowie Modelle der Mistral AI), unter anderem zur Texterstellung, Strukturierung von Inhalten, Programmierung, Auswertung von Daten und als Bestandteil gebuchter KI-Assistenten. Wir nutzen dafür ausschließlich geschäftliche Zugänge, bei denen der jeweilige Anbieter die übermittelten Inhalte vertraglich nicht zum Training seiner Modelle verwendet. Personenbezogene Daten, die wir im Auftrag des Kunden verarbeiten, werden ausschließlich über die im AVV genannten Dienste verarbeitet.

(4) KI-gestützt erstellte Inhalte werden vor der Auslieferung von uns geprüft. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-Systeme fehlerhafte oder unvollständige Ergebnisse erzeugen können. Fachliche Aussagen (insbesondere zu Leistungen, Preisen, Förderungen, technischen und rechtlichen Angaben) prüft und gibt der Kunde vor der Veröffentlichung frei; mit der Freigabe übernimmt er die inhaltliche Verantwortung.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Die ordnungsgemäße und rechtzeitige Leistungserbringung setzt die Mitwirkung des Kunden voraus. Die folgenden Mitwirkungshandlungen sind vertragliche Pflichten des Kunden, nicht bloße Obliegenheiten. Der Kunde erbringt sie unaufgefordert, vollständig und auf eigene Kosten.

(2) Der Kunde stellt insbesondere bereit, soweit für die gebuchte Leistung erforderlich:

  1. Bildmaterial: Fotos des Betriebs, des Teams, von Projekten und Referenzen in druck- bzw. webfähiger Qualität (möglichst mindestens 1920 Pixel an der langen Seite), frei von Rechten Dritter;
  2. Logo und Gestaltungsvorgaben: Logo möglichst als Vektordatei (SVG, EPS oder PDF), Hausfarben und Schriften, sofern vorhanden;
  3. Texte und Informationen: Leistungsbeschreibungen, Angaben zu Referenzen, Zertifikaten, Mitgliedschaften und Partnern, Einsatzgebiet, Öffnungszeiten, Ansprechpartner, bei Recruiting-Leistungen zudem Stellenprofile und Gehaltsbänder;
  4. Rechtliche Angaben: vollständige Angaben für Impressum und Datenschutzerklärung sowie Informationen zu eingesetzten Diensten;
  5. Zugänge: Zugang zur Domain bzw. DNS-Verwaltung, zum Google-Unternehmensprofil, zu bestehenden Websites, Portalen, Social-Media-, Werbe- und sonstigen Konten, soweit wir diese für die Leistung benötigen;
  6. Ansprechpartner: eine verantwortliche Person, deren Freigaben und Erklärungen für den Kunden verbindlich sind;
  7. Freigaben und Rückmeldungen: Prüfung von Entwürfen, Vorschauversionen und Texten sowie Freigabe oder begründete Rückmeldung innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist;
  8. Termine: Wahrnehmung vereinbarter Termine (Kick-off, Abstimmungen, Schulungen); Absagen mindestens 24 Stunden vorher in Textform.

(3) Die Inhalte nach Absatz 2 Nr. 1 bis 5 stellt der Kunde innerhalb von zehn Werktagen nach dem Kick-off-Termin bzw. nach unserer Anforderung bereit, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte rechtmäßig sind, insbesondere keine Rechte Dritter verletzen (§ 14), und dass er für die Veröffentlichung von Fotos abgebildeter Personen – etwa eigener Mitarbeiter – die erforderlichen Einwilligungen eingeholt hat.

(5) Der Kunde sichert Datenbestände und Inhalte, die er uns überlässt, eigenverantwortlich; wir sind nicht verpflichtet, überlassene Originale aufzubewahren.

§ 6 Folgen fehlender Mitwirkung

(1) Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Fristen für unsere Leistungen beginnen nicht, bevor die vereinbarte Vergütung bei uns eingegangen ist und die erforderlichen Mitwirkungsleistungen vollständig vorliegen.

(2) Den durch die fehlende Mitwirkung verursachten Mehraufwand (z. B. erneute Einarbeitung, zusätzliche Abstimmungen, Umplanung) können wir nach vorherigem Hinweis nach Aufwand (79,00 € netto je angefangener Stunde) berechnen.

(3) Holt der Kunde eine fällige Mitwirkung auch innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist von 14 Tagen nicht nach, sind wir – sofern wir in der Fristsetzung darauf hingewiesen haben – berechtigt,

  1. die Leistung mit Platzhaltern, lizenzfreiem Bildmaterial, KI-generierten Bildern und auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen erstellten Texten fertigzustellen; ein späterer Austausch erfolgt im Rahmen vereinbarter Korrektur- bzw. Änderungskontingente oder gegen gesonderte Vergütung, und
  2. dem Kunden die Fertigstellung anzuzeigen; für die Abnahme gilt dann § 10.

(4) Ist der Beginn einer laufenden Vergütung (z. B. Service- oder Betreuungspauschale) an die Abnahme oder Live-Schaltung geknüpft und verzögern sich diese aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, beginnt die laufende Vergütung spätestens mit Ablauf der Nachfrist nach Absatz 3.

(5) Ruht ein Projekt aus Gründen in der Sphäre des Kunden länger als drei Monate, können wir dem Kunden eine angemessene Frist zur Nachholung der Mitwirkung mit der Erklärung setzen, dass wir den Vertrag kündigen, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird (§ 643 BGB). Nach fruchtlosem Fristablauf gilt der Vertrag als aufgehoben; unser Vergütungsanspruch richtet sich nach § 8, Ansprüche nach § 642 BGB bleiben unberührt.

(6) Im Übrigen gilt: Sind wir an der Leistungserbringung gehindert und liegen die Hinderungsgründe in der Sphäre des Kunden, bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt; wir müssen uns lediglich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

§ 7 Vergütung, Fälligkeit, Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Einmalige Vergütungen (z. B. für Aufbau, Erstellung, Einrichtung) sind, soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, vollständig vor Projektstart fällig und innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde ist insoweit vorleistungspflichtig; mit der Leistungserbringung beginnen wir nach Zahlungseingang.

(3) Laufende Vergütungen (z. B. Service, Betreuung, Pflege) sind monatlich im Voraus fällig und werden über den von uns eingesetzten Zahlungsdienstleister eingezogen. Der Kunde hinterlegt dort ein Zahlungsmittel (SEPA-Lastschrift oder Karte) und erteilt die für den wiederkehrenden Einzug erforderliche Ermächtigung. Für den ersten angebrochenen Monat wird anteilig abgerechnet.

(4) Laufende Vergütungen sind unabhängig davon zu zahlen, ob der Kunde die Leistungen in Anspruch nimmt. Monatliche Kontingente (z. B. Änderungsminuten, Gesprächsminuten) sind nicht auf Folgemonate übertragbar und werden nicht erstattet.

(5) Nutzungsabhängige Vergütungen (z. B. Mehrminuten, Aufwand über Kontingent) werden monatlich nachträglich abgerechnet.

(6) Der Kunde trägt die Kosten, die durch eine von ihm zu vertretende Rücklastschrift oder Rückbuchung entstehen.

(7) Wir können laufende Vergütungen frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je zwölf Monate mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten in Textform anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin.

(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 8 Vergütung bei Kündigung vor Abnahme

(1) Der Kunde kann einen Vertrag über Werkleistungen bis zur Abnahme jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, müssen uns jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.

(2) Wir sind berechtigt, statt der konkreten Berechnung folgende Pauschalen der vereinbarten einmaligen Vergütung zu verlangen, jeweils unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs:

  1. Kündigung vor dem Kick-off-Termin: 15 %,
  2. Kündigung nach dem Kick-off-Termin, aber vor Bereitstellung der ersten Vorschauversion bzw. des ersten Arbeitsergebnisses: 40 %,
  3. Kündigung nach Bereitstellung der ersten Vorschauversion bzw. des ersten Arbeitsergebnisses: 75 %.

Die Pauschalen entsprechen dem typischerweise bis zum jeweiligen Zeitpunkt entstandenen Aufwand.

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht; uns bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten. Bereits gezahlte Beträge, die den danach geschuldeten Betrag übersteigen, erstatten wir innerhalb von 30 Tagen.

(4) Nach Abnahme bzw. nach Abschluss der Aufbauleistungen ist eine Erstattung der einmaligen Vergütung ausgeschlossen; die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 9 Zahlungsverzug

(1) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB: neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

(2) Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückzubehalten. Nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen dürfen wir auch den Betrieb laufender Dienste (z. B. Hosting, Anfrage-Zustellung, KI-Assistenten) vorübergehend einstellen. Die Pflicht zur Zahlung der laufenden Vergütung bleibt davon unberührt.

(3) Ist der Kunde bei laufenden Verträgen mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug, können wir den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall können wir als Schadensersatz die laufende Vergütung verlangen, die bis zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit bzw. bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin angefallen wäre, abzüglich ersparter Aufwendungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 10 Abnahme von Werkleistungen

(1) Wir zeigen dem Kunden die Fertigstellung einer Werkleistung in Textform an (z. B. durch Bereitstellung der Vorschauversion bzw. nach Ablauf der vereinbarten Korrekturphase). Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Tagen zu prüfen und abzunehmen.

(2) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn

  1. der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB), oder
  2. der Kunde die Leistung produktiv nutzt, insbesondere die Website live schalten lässt oder live nutzt.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Mängelbeseitigung bzw. des laufenden Service behoben.

(4) In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.

§ 11 Mängelrechte

(1) Bei Mängeln einer Werkleistung leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatz nur nach Maßgabe von § 15.

(2) Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(3) Kein Mangel sind insbesondere: Abweichungen in der Darstellung auf veralteten Browsern oder Endgeräten, Änderungen der Regeln oder Algorithmen von Suchmaschinen, Portalen und Plattformen, Ausfälle von Diensten Dritter außerhalb unseres Einflussbereichs sowie Fehler, die auf Inhalten, Änderungen oder Eingriffen des Kunden oder Dritter beruhen.

§ 12 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen

(1) Laufende Leistungen haben die im Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, beträgt sie sechs Monate ab Beginn der laufenden Leistung.

(2) Während der Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, jeweils um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

(4) Das Kündigungsrecht nach § 627 BGB ist ausgeschlossen; die Parteien vereinbaren feste Laufzeiten gerade im Hinblick auf die Planbarkeit der Kapazitäten.

(5) Kündigt der Kunde vorzeitig, ohne dazu berechtigt zu sein, bleibt unser Vergütungsanspruch für die Mindestlaufzeit bzw. bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin bestehen.

(6) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an info@kairos-digital.de).

(7) Zum Vertragsende stellen wir dem Kunden auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen die Inhalte der von uns erstellten Website und den erzeugten Quellcode in einem gängigen Format zur Verfügung, soweit der Vertrag nichts Weitergehendes bestimmt. Die technische Durchführung eines Umzugs zu einem anderen Anbieter ist gesondert zu vergüten, sofern nicht anders vereinbart. Mit Vertragsende entfallen Hosting und der Betrieb der von uns bereitgestellten Dienste.

§ 13 Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger Zahlung der jeweiligen einmaligen Vergütung räumen wir dem Kunden an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht übertragbare Recht ein, diese für seinen eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Dieses Recht besteht auch nach Beendigung laufender Leistungen fort.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung dürfen die Arbeitsergebnisse nur widerruflich zu Prüfzwecken genutzt werden; alle Rechte verbleiben bei uns.

(3) Wir behalten alle Rechte an unseren Vorlagen, Frameworks, Designsystemen, Code-Bibliotheken, Workflows und unserem Know-how, die wir projektübergreifend einsetzen, und dürfen diese für weitere Projekte verwenden. Der Kunde erhält daran das für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderliche einfache Nutzungsrecht.

(4) Für Komponenten Dritter (z. B. Open-Source-Bibliotheken, Schriftarten, lizenzierte Bilder, Software-Dienste) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

(5) An Inhalten, die mithilfe von KI-Systemen erzeugt wurden, räumen wir Rechte ein, soweit an ihnen Schutzrechte bestehen. Wir gewährleisten nicht, dass an KI-generierten Inhalten ein urheberrechtlicher Schutz entsteht.

(6) Wir sind berechtigt, in angemessener Form auf unsere Urheberschaft hinzuweisen (z. B. durch einen dezenten Vermerk im Fußbereich der Website), sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ 14 Inhalte des Kunden, Rechte Dritter, Freistellung

(1) Der Kunde stellt uns ausschließlich Inhalte (Bilder, Videos, Texte, Logos, Tonmaterial, Daten) zur Verfügung, die frei von Rechten Dritter sind oder für die er die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt – einschließlich des Rechts, uns die Bearbeitung und Veröffentlichung im Rahmen des Vertrags zu gestatten.

(2) Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechten durch vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Inhalte gegen uns geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte dürfen wir zurückweisen.

§ 15 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verursachung ist die Haftung für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Aufträge ausgeschlossen, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist; die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner verarbeiten wir als Verantwortliche zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung unter https://www.kairos-digital.de/datenschutz.

(2) Soweit wir im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten (z. B. Anfragen über Formulare, Chat- oder Telefonassistenten, Bewerbungen, Website-Nutzungsdaten), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der AVV ist Bestandteil jedes Vertrags, der eine solche Verarbeitung umfasst. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter – einschließlich der eingesetzten KI-Dienste – sind dort aufgeführt.

(3) Verantwortlicher für die über seine Website, seine Assistenten und seine Kanäle erhobenen Daten ist der Kunde. Wir binden Impressum, Datenschutzerklärung und Einwilligungsabfrage (Cookie-Banner) technisch ein; die inhaltliche Verantwortung trägt der Kunde. Wir schulden keine Rechtsberatung.

§ 17 Vertraulichkeit, Referenznennung, Abwerbung

(1) Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht zwei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.

(2) Wir sind berechtigt, Namen und Logo des Kunden sowie die für ihn erbrachten Leistungen (einschließlich Abbildungen der erstellten Website) in üblicher und dem Kunden zumutbarer Weise als Referenz zu nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und zwölf Monate danach keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter von KAIROS, die in seinem Projekt eingesetzt waren, aktiv abzuwerben oder unter Umgehung von KAIROS unmittelbar zu beauftragen.

§ 18 Kein Widerrufsrecht, keine Rückgabe

(1) Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 1 Abs. 2). Das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (§§ 312g, 355 BGB) steht nur Verbrauchern zu und besteht daher nicht.

(2) Ein vertragliches Widerrufs-, Rücktritts-, Rückgabe- oder Geld-zurück-Recht räumen wir nicht ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, per elektronischer Signatur, per E-Mail, telefonisch oder im Videocall geschlossen wurde. Eine Erstattung gezahlter Vergütung wegen Nichtgefallens findet nicht statt; die gesetzlichen Mängelrechte und § 8 bleiben unberührt.

(3) Gibt ein Kunde bei Vertragsschluss wahrheitswidrig an, als Unternehmer zu handeln, kann er sich nicht auf die Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern berufen.

§ 19 Änderungen dieser AGB

(1) Wir können diese AGB für laufende Verträge mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung aufgrund geänderter Gesetze, Rechtsprechung, technischer Entwicklungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Hauptleistungspflichten, Vergütung und Laufzeit werden auf diesem Weg nicht geändert.

(2) Wir teilen die Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort; beide Parteien können den Vertrag dann zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von KAIROS. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Vorrangige Individualabreden bleiben unberührt.

(4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

(5) Höhere Gewalt. Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen — insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Streik, Energie- und Netzausfälle, großflächige Störungen des Internets sowie Ausfälle von Diensten Dritter, die wir nicht zu vertreten haben —, befreien uns für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Wir informieren den Kunden unverzüglich. Dauert die Störung länger als zwei Monate an, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

(6) Abtretung und Vertragsübernahme. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen zu übertragen, das den Geschäftsbetrieb von KAIROS ganz oder teilweise fortführt (z. B. bei Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft); der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung zum Übertragungszeitpunkt kündigen.

(7) Vertragssprache ist Deutsch.

Teil B – Besondere Bestimmungen je Leistungsbereich

Die folgenden Bestimmungen gelten ergänzend, soweit der jeweilige Leistungsbereich Gegenstand des Vertrags ist.

B.1 Websites, Landingpages, Karriereseiten

(1) Im Festpreis enthalten sind die im Vertrag genannten Seiten, Funktionen und Korrekturschleifen. Als Korrektur gilt die Änderung bereits vereinbarter Leistungen; zusätzliche Seiten, neue Funktionen oder ein neues Gestaltungskonzept nach erteilter Freigabe sind Erweiterungen (§ 3 Abs. 5).

(2) Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Texterstellung von Grund auf, professionelle Foto- und Videoaufnahmen, Logo- und Corporate-Design-Entwicklung sowie die Übernahme von Inhalten aus Systemen, auf die der Kunde keinen Zugang verschafft.

(3) Die Website wird für aktuelle Versionen gängiger Browser (Chrome, Safari, Firefox, Edge) auf Desktop- und Mobilgeräten optimiert.

(4) Die Domain bleibt beim Kunden bzw. dessen Anbieter; wir erwerben an ihr keine Rechte. Für die rechtzeitige Verlängerung und Bezahlung der Domain ist der Kunde verantwortlich, sofern wir die Domainverwaltung nicht ausdrücklich übernommen haben.

B.2 Hosting, Service und Betrieb

(1) Wir betreiben die Website und die zugehörigen Dienste auf der von uns gewählten Infrastruktur und halten sie technisch aktuell. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit schulden wir nicht; wir streben eine branchenübliche Verfügbarkeit an. Wartungsarbeiten führen wir möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch.

(2) Im Service enthaltene Änderungskontingente richten sich nach dem Vertrag; nicht genutzte Kontingente verfallen zum Monatsende (§ 7 Abs. 4).

(3) Eingehende Anfragen werden an das vom Kunden benannte Postfach zugestellt. Der Kunde prüft sein Postfach regelmäßig und teilt Änderungen der Zieladresse unverzüglich mit. Für die Bearbeitung der Anfragen ist allein der Kunde verantwortlich.

B.3 SEO/GEO, Google-Unternehmensprofil, Portale, Bewertungen

(1) Wir optimieren die technische und inhaltliche Auffindbarkeit nach anerkannten Methoden. Rankings, Sichtbarkeit in KI-Antwortsystemen und Platzierungen in Portalen hängen von Dritten ab und sind nicht geschuldet (§ 3 Abs. 3).

(2) Profile und Portaleinträge werden – soweit möglich – auf den Namen des Kunden angelegt; der Kunde bleibt Inhaber. Er räumt uns für die Vertragsdauer die erforderlichen Zugriffsrechte ein.

(3) Antworten auf Bewertungen veröffentlichen wir nur nach Abstimmung mit dem Kunden. Das Einholen von Bewertungen erfolgt ausschließlich im Rahmen der Richtlinien der jeweiligen Plattform; gekaufte oder gefälschte Bewertungen setzen wir nicht ein.

B.4 Recruiting

(1) Stelleninhalte (Aufgaben, Anforderungen, Gehaltsangaben, Benefits) gibt der Kunde frei und verantwortet sie, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

(2) Der Kunde teilt uns besetzte oder entfallene Stellen innerhalb von drei Werktagen mit. Wir entfernen die Anzeige bzw. passen ihr Ablaufdatum an, weil Google und Stellenportale abgelaufene Anzeigen nicht zulassen. Für Nachteile aus einer verspäteten Mitteilung haften wir nicht.

(3) Eine bestimmte Anzahl oder Qualität an Bewerbungen sowie Einstellungen sind nicht geschuldet (§ 3 Abs. 3). Die Auswahl der Bewerber und die Kommunikation mit ihnen obliegen dem Kunden.

B.5 KI-Assistenten (Chat- und Telefonassistent) und Wissensdatenbank

(1) KI-Assistenten beantworten Anfragen auf Grundlage des vom Kunden bereitgestellten bzw. freigegebenen Betriebswissens. Sie können trotz sorgfältiger Einrichtung unzutreffende oder unvollständige Antworten geben. Verbindliche Zusagen (z. B. Preise, Termine, Vertragsschlüsse) geben Assistenten nicht ab; sie werden so eingerichtet, dass sie darauf hinweisen.

(2) Der Kunde hält das hinterlegte Betriebswissen aktuell und teilt Änderungen (z. B. Leistungen, Preise, Öffnungszeiten, Ansprechpartner) unverzüglich mit.

(3) Assistenten geben sich gegenüber Nutzern und Anrufern als KI zu erkennen; wir richten die dafür erforderlichen Hinweise ein. Der Kunde ist als Betreiber dafür verantwortlich, seine Datenschutzerklärung entsprechend anzupassen und – bei Telefonassistenten – die Anrufer zu Beginn des Gesprächs über den KI-Einsatz und eine etwaige Aufzeichnung oder Transkription zu informieren. Eine Aufzeichnung erfolgt nur, soweit sie vereinbart und rechtlich zulässig ist.

(4) Der Kunde darf über die Assistenten keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) gezielt erheben lassen.

(5) Enthaltene Gesprächsminuten, Nachrichten- oder Nutzungskontingente ergeben sich aus dem Vertrag. Mehrverbrauch wird nach der vereinbarten Vergütung monatlich nachträglich abgerechnet (§ 7 Abs. 5). Kosten für Rufnummern, Weiterleitungen und Telefonie beim Kunden trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.

B.6 Automatisierungen und Schnittstellen

(1) Automatisierungen und Schnittstellen setzen voraus, dass die angebundenen Systeme des Kunden oder Dritter geeignete Zugänge bieten. Ändert ein Drittanbieter seine Schnittstelle, seine Preise oder seine Bedingungen, ist eine hierdurch erforderliche Anpassung gesondert zu vergüten, soweit sie nicht von einer laufenden Pauschale umfasst ist.

(2) Der Kunde prüft die Ergebnisse automatisierter Abläufe in der Anfangsphase stichprobenartig und meldet Auffälligkeiten unverzüglich.

B.7 Werbeanzeigen (Google, Meta u. a.)

(1) Das Werbebudget zahlt der Kunde unmittelbar an die jeweilige Plattform; es ist nicht Teil unserer Vergütung. Werbekonten werden auf den Namen des Kunden geführt; der Kunde ist Werbetreibender im Sinne der Plattformrichtlinien.

(2) Anzeigen werden erst nach Freigabe durch den Kunden geschaltet. Für Ablehnungen, Einschränkungen oder Sperrungen durch die Plattform sowie für den Erfolg der Kampagnen (Klicks, Anfragen, Umsätze) übernehmen wir keine Gewähr.

(3) Ist eine Vergütung prozentual vom Werbebudget vereinbart, bemisst sie sich nach dem tatsächlich verbrauchten Budget des jeweiligen Monats laut Plattformabrechnung.

B.8 Schulungen, Workshops und Strategiegespräche

(1) Schulungen und Workshops finden vor Ort beim Kunden oder als Live-Termin statt. Eine Lernerfolgskontrolle ist nicht Vertragsgegenstand.

(2) Vereinbarte Termine kann der Kunde bis 48 Stunden vorher einmalig kostenfrei verlegen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt der Termin als erbracht.

(3) Bei Vor-Ort-Terminen außerhalb eines Umkreises von 50 km um Neuenrade werden Reisekosten nach vorheriger Absprache gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

B.9 Ansprache und Kommunikation im Namen des Kunden

(1) Sprechen wir für den Kunden Unternehmen oder Personen an (z. B. über berufliche Netzwerke), handeln wir in seinem Namen und nach seinen Weisungen. Der Kunde gibt die Auswahlkriterien, die Zielliste und die Textbausteine vor dem ersten Versand in Textform frei und verantwortet die Zulässigkeit der Ansprache.

(2) Vereinbarte Stückzahlen (angesprochene Betriebe, Beiträge, Nachfassschritte) sind Monatsdurchschnitte, soweit der Vertrag nichts anderes bestimmt. Maßgeblich ist der Monat, nicht die einzelne Woche. Gibt der Zielmarkt nicht genügend noch nicht angesprochene Betriebe her, reduziert sich die Zahl entsprechend; wir teilen das mit.

(3) Hängt die Ansprache an Inhalten, die der Kunde beisteuert (z. B. Video- oder Sprachaufnahmen), und bleiben diese aus, können wir die darauf aufbauenden Leistungen nicht erbringen und sprechen die betroffenen Adressaten stattdessen in Textform an. § 6 gilt entsprechend, einschließlich der Anrechnung ersparter Aufwendungen. Eine Pflicht zum Nachholen ausgefallener Zeiträume besteht nicht.

(4) Der Kunde ist Inhaber der genutzten Konten bei Netzwerken und Plattformen und trägt das Risiko von Einschränkungen oder Sperrungen durch den Anbieter. Tritt eine solche ein, ruhen die darauf bezogenen Leistungen; die Vergütung bleibt bestehen, ersparte Aufwendungen rechnen wir an. Wir schlagen einen Ersatzweg vor.

(5) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Ansprache selbst gegen uns geltend gemacht werden, insbesondere aus Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit wir von seiner Freigabe abgewichen sind oder die Rechtsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

(6) Die Gesprächsführung, die Terminvereinbarung, die Angebotserstellung und der Vertragsschluss mit Interessenten sind Sache des Kunden. Wir sind nicht bevollmächtigt, Verträge zu schließen, Preise zu verhandeln oder Erklärungen für ihn abzugeben.

B.10 Erfolgsbeteiligung

Diese Bestimmungen gelten, wenn der Vertrag neben der festen Vergütung eine ergebnisbezogene Beteiligung vorsieht. Höhe, Bezugsgröße und Obergrenze ergeben sich aus dem Vertrag.

(1) Vermittelter Neukunde. Vermittelter Neukunde ist ein Unternehmen, das

a) zu keinem Zeitpunkt vor Vertragsbeginn Kunde des Kunden war und nicht in dessen Kunden- oder Wiedervorlagebestand geführt wurde. Der Kunde übergibt uns binnen zehn Werktagen nach Vertragsbeginn eine Liste seiner Bestands- und Wiedervorlagekunden mit Firmierung und Standort; die dort geführten Unternehmen sind keine vermittelten Neukunden. Und

b) über einen von uns betreuten Kanal erstmals mit dem Kunden in Kontakt gekommen ist. Das ist der Fall, wenn es über einen solchen Kanal auf den Kunden zugegangen ist oder auf eine Ansprache über einen solchen Kanal dokumentiert reagiert hat (Antwort, Annahme der Vernetzung, Terminzusage oder Anfrage). Die bloße Ansprache ohne Reaktion genügt nicht; die Aufnahme auf eine Zielliste ist keine Ansprache. Betreute Kanäle sind die von uns durchgeführte Ansprache, das Anfrageformular der von uns betreuten Website, eine über diese Website oder das Unternehmensprofil hergestellte Verbindung sowie die von uns veröffentlichten Beiträge.

Keine vermittelten Neukunden sind Unternehmen, die der Kunde vor dem Erstkontakt über einen betreuten Kanal bereits selbst angesprochen hatte, sowie Unternehmen, die sich auf Empfehlung eines Bestandskunden melden und für die der Kunde den Empfehlungsgeber binnen 14 Tagen benennt. Vermittelter Neukunde ist allein der Rechtsträger, der den Auftrag erteilt; verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) und weitere Standorte werden nur erfasst, soweit auch für diese der Erstkontakt über einen betreuten Kanal dokumentiert ist. Wechselt eine angesprochene Person den Arbeitgeber, wird der neue Arbeitgeber nur dann vermittelter Neukunde, wenn er selbst über einen betreuten Kanal angesprochen wurde. Im Zweifel trägt die Darlegungslast, wer sich auf die Herkunft beruft.

(2) Herkunftsnachweis. Wir führen die Zielliste und den Verlauf der Ansprache und kennzeichnen die von uns betreuten Zugangswege technisch. Der Kunde erfasst bei jeder Neuanfrage, über welchen Weg sie ihn erreicht hat, und teilt dies monatlich mit. Wir stellen ihm hierfür die erforderlichen Hilfsmittel bereit.

(3) Liste und Anerkenntnis. Wir führen eine fortlaufende Liste der vermittelten Neukunden und legen sie mit dem Monatsbericht vor. Wir weisen dabei jeweils gesondert darauf hin, dass eine Aufnahme als anerkannt gilt, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform unter Angabe des Grundes widerspricht. Ein anerkannter Eintrag bleibt für die Vertragslaufzeit bestehen. Weist der Kunde später nach, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorlagen, entfällt der Eintrag für die Zukunft; bereits abgerechnete Beträge bleiben unberührt, soweit die Unrichtigkeit nicht auf unseren Angaben beruht.

(4) Meldung. Der Kunde meldet uns bis zum fünften Werktag eines Monats für den Vormonat je vermitteltem Neukunden die abgerechnete Bezugsgröße, aufgeschlüsselt nach Neukunde und Auftrag, in Textform oder über ein von uns bereitgestelltes Formular.

Bleibt die Meldung nach Erinnerung in Textform, die auf diese Folge hinweist, und einer Nachfrist von zehn Werktagen aus, dürfen wir für den betreffenden Monat eine vorläufige Abrechnung auf Grundlage des Durchschnitts der letzten drei für diesen Neukunden gemeldeten Monate erstellen, höchstens jedoch in der zuletzt gemeldeten Höhe; liegen keine drei Meldungen vor, unterbleibt die Abrechnung. Die vorläufige Abrechnung wird mit der nächsten Meldung berichtigt; zu viel gezahlte Beträge verrechnen oder erstatten wir mit der nächsten Abrechnung. Das Recht des Kunden, eine geringere Zahl nachzuweisen, bleibt unbefristet bestehen.

(5) Überprüfung. Wir dürfen einmal je Vertragsjahr sowie bei begründeten Zweifeln verlangen, dass die gemeldeten Zahlen überprüft werden. Die Prüfung erfolgt auf Wunsch des Kunden durch einen von ihm benannten, zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten (Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer), der uns ausschließlich die Bezugsgröße je vermitteltem Neukunden bestätigt. Wir tragen die Kosten bis zu 750,00 € netto je Vertragsjahr; darüber hinausgehende Kosten trägt der Kunde. Ergibt die Prüfung eine Abweichung zu unseren Lasten von mehr als fünf Prozent, trägt der Kunde die Kosten in voller Höhe. Weitergehende Einsicht in Unterlagen, Kundendaten oder Preise schuldet der Kunde nicht.

(6) Zeitraum. Die Beteiligung entsteht für Leistungen, die während der Vertragslaufzeit abgerechnet werden. Angebahnt ist ein Auftrag, wenn der Neukunde vor Vertragsende in der anerkannten Liste geführt war. Erteilt ein solcher Neukunde innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsende erstmals einen Auftrag, entsteht die Beteiligung für diesen ersten Auftrag; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Auftrag auf einem von ihm selbst herbeigeführten, nach Vertragsende entstandenen Anlass beruht. Eine weitergehende Beteiligung nach Vertragsende, insbesondere an Folge- und Wiederholungsaufträgen, besteht nicht.

(7) Abrechnung. Wir rechnen monatlich nachträglich ab; der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Beteiligung wird je Vorgang nur einmal geschuldet. Storniert der Neukunde einen Auftrag, entfällt die darauf entfallende Beteiligung. Ein Zahlungsausfall liegt vor, wenn die Forderung nach erfolgloser Mahnung und gerichtlicher Geltendmachung oder wegen Insolvenz des Neukunden uneinbringlich ist; der Kunde weist dies nach. Geht die Zahlung später ein, lebt die Beteiligung wieder auf.

(8) Rechtsnatur. Wir schulden Marketing- und Kommunikationsleistungen, nicht die Vermittlung von Geschäften, und sind nicht ständig damit betraut, Geschäfte für den Kunden zu vermitteln oder abzuschließen. Die Beteiligung ist eine ergebnisbezogene Komponente unserer Vergütung für die Kommunikationsleistung und die Gegenleistung für einen Preisnachlass auf die feste Vergütung; sie ist keine Vermittlungsprovision. Ein Handelsvertreterverhältnis im Sinne der §§ 84 ff. HGB wird nicht begründet. Im Übrigen gilt B.9 Abs. 6.

(9) Fortgeltung. Die Pflichten aus den Absätzen 2, 4, 5 und 7 bestehen über das Vertragsende hinaus fort, solange eine Beteiligung nach Absatz 6 entstehen kann; das Überprüfungsrecht nach Absatz 5 besteht in diesem Zeitraum einmalig fort.

B.11 Kundenverwaltungssystem

(1) Ein von uns eingerichtetes Kundenverwaltungssystem dient der Verwaltung und Auswertung der Daten des Kunden. Es ist kein Mittel zur Überwachung gesetzlicher, behördlicher oder berufsgenossenschaftlicher Fristen. Die Einhaltung und Dokumentation solcher Fristen verantwortet allein der Kunde; er hält hierfür einen eigenen, vom System unabhängigen Datenbestand vor. Wir stellen ihm hierfür wöchentlich einen vollständigen Export bereit.

(2) Wir betreiben und warten das System, sichern die Daten täglich automatisch und halten das System technisch aktuell. Wir streben eine Verfügbarkeit im Jahresmittel von 99 % außerhalb angekündigter Wartungsfenster an; eine ununterbrochene Verfügbarkeit ist nicht geschuldet.

(3) Anpassungen an vorhandenen Feldern, Ansichten und Auswertungen sind ohne gesonderte Vergütung enthalten, soweit sie den Zuschnitt des bestehenden Systems betreffen. Nicht enthalten sind zusätzliche Module, Schnittstellen zu Fremdsystemen, Datenmigrationen sowie Anpassungen, deren Aufwand einen Arbeitstag übersteigt; hierfür gilt § 3 Abs. 5.

(4) Der Kunde kann die gespeicherten Daten jederzeit selbst über eine Exportfunktion in einem gängigen Format herunterladen. Darüber hinaus erstellen wir auf Anforderung in Textform innerhalb von zehn Werktagen einen vollständigen Datenexport, bis zu viermal je Vertragsjahr ohne gesonderte Vergütung. Der Export umfasst die Daten des Kunden, nicht die Software, das Datenmodell oder die Konfiguration des Systems.

(5) Zum Vertragsende stellen wir den vollständigen Datenexport nach Absatz 4 bereit; der lesende Zugriff bleibt hierfür 30 Tage nach Vertragsende bestehen. Die Löschung nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag erfolgt erst nach bestätigter Bereitstellung.

(6) Unsere Haftung für Schäden aus dem Betrieb des Systems ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf die in den zwölf Monaten vor dem schadenstiftenden Ereignis gezahlte Vergütung begrenzt. Für Datenverlust haften wir auf den Aufwand, der zur Wiederherstellung aus der zuletzt ordnungsgemäß erstellten Sicherung erforderlich ist. Abweichend von § 15 Abs. 3 trifft den Kunden insoweit keine eigene Sicherungsobliegenheit. Die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

(7) Wir verarbeiten die im System gespeicherten Daten ausschließlich zu Betrieb und Wartung sowie im Rahmen von B.10 und nicht zu eigenen Zwecken.

B.12 Support und Reaktionszeiten

(1) Support leisten wir per E-Mail und, nach vorheriger Abstimmung, telefonisch. Auf Anfragen an Werktagen melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktages. Eine Rückmeldung zum Anliegen ist keine Zusage der abschließenden Erledigung und keine Verfügbarkeitszusage.

(2) Bei dringenden Störungen des laufenden Betriebs (Website nicht erreichbar, Anfragen werden nicht zugestellt, Kundenverwaltungssystem nicht nutzbar) beginnen wir unverzüglich nach Kenntnis mit der Behebung.

(3) Abwesenheiten kündigen wir vorab an und benennen eine Erreichbarkeit.

B.13 Berichte und laufende Termine

(1) Ein vereinbarter Bericht wird je Monat in Textform erstellt. Umfang und Darstellung bestimmen wir nach billigem Ermessen.

(2) Ein vereinbarter laufender Termin findet je Monat nach Absprache statt, wahlweise als Videotermin oder vor Ort. Kommt er aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, in einem Monat nicht zustande, wird er nicht nachgeholt.
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